Flüchtlingssozialarbeit
Flüchtlingssozialarbeit bedeutet, dass Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen geflüchtete Menschen in der vorläufigen Unterbringung beraten und betreuen. Dieses Angebot ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geregelt. Nach § 12 FlüAG und der Rechtsverordnung zu diesem Gesetz sollen die Menschen in der vorläufigen Unterbringung mit Hilfe der fachkundigen sozialen Betreuung ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben führen können und Ihre Integrationsfähigkeit bewahren.
Die Mitarbeitenden der Flüchtlingssozialarbeit sind feste Ansprechpersonen für Geflüchtete, Bürger/innen und beteiligte Netzwerkpartner/innen. Sie bearbeiten die Anfragen, die zu ihrem Aufgabenfeld gehören, und vermitteln gegebenenfalls an die zuständigen Stellen weiter.