Amt für Migration und Integration
Das Amt für Migration und Integration bündelt als Untere Aufnahme- und Eingliederungsbehörde die Kompetenzen im Bereich Migration und Integration im Landkreis Ravensburg. Es ist zuständig für die sogenannte vorläufige Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Geflüchteten sowie für die Aufnahme und Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Landkreis.
Hiermit verbunden sind folgende Aufgabenfelder:
- Aufenthaltsrechtliche Fragen
- Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Die soziale Betreuung und Begleitung der Geflüchteten in der vorläufigen und in der Anschlussunterbringung (Flüchtlingssozialarbeit und Integrationsmanagement)
Neben diesen Pflichtaufgaben sind im Amt für Migration und Integration auch folgende Themenfelder angesiedelt:
- Die Rückkehrberatung
- Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler/innen
- Die Begleitung und Förderung der ehrenamtlichen Helferkreise
Darüber hinaus ist das Amt für Migration und Integration für die Koordinierung, Vernetzung und Unterstützung der Integrationsarbeit im Landkreis zuständig. Dabei steht die Netzwerk- und Projektarbeit im Mittelpunkt. Zu den Zielgruppen gehören alle Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte sowie die deutsche Aufnahmegesellschaft.
Die Weiterentwicklung und Begleitung der Umsetzung des Integrationskonzeptes gehören genauso dazu wie die Planung und Umsetzung von Projekten im Bereich Integration.
Sachgebiete
Zentrale Dienste
Das Sachgebiet „Zentrale Dienste und Integration“ unterstützt alle Sachgebiete im Amt für Migration und Integration in organisatorischer und administrativer Hinsicht. Hier ist auch die Fachkoordination für die Bereiche Leistungssachbearbeitung und Soziale Arbeit zugeordnet. Im Bereich „Integration“ ist es die Hauptaufgabe der Integrationsbeauftragten und des Projekts „Sprach- und Kulturmittler“, die Integrationsarbeit auf Landkreisebene zu fördern.
Aufenthalt und Beschäftigung
Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören zum Beispiel die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Erteilung einer Arbeitserlaubnis, die Beteiligung am Visaverfahren sowie die Ausstellung von Passersatzpapieren.
Die Großen Kreisstädte Ravensburg, Weingarten, Wangen und Leutkirch haben eigene Ausländerbehörden.
Sachgebiet West und Sachgebiet Allgäu
Die Sachgebiete Leistung und Betreuung Asyl West beziehungsweise Asyl Allgäu sind zuständig für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) sowie die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten im Landkreis Ravensburg im Sinne der Vorschriften des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG).
Dienstleistungen
Wichtige Projekte
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