Boden und Altlasten
Im Bodenschutz- und Altlastenkataster sind die zum jeweils aktuellen Erhebungsstand bekannten altlastverdächtigen Flächen (Altablagerungen und Altstandorte) und Altlasten dokumentiert.
Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster können bei der jeweiligen Stadt/ Gemeinde oder beim Landratsamt, Sachgebiet „Bodenschutz und Altlasten“ beantragt werden.
Ist im Bereich des angefragten Grundstücks eine altlastverdächtige Fläche oder Altlast eingetragen, können Sie im Rahmen der Auskunft Informationen zum jeweiligen Kenntnis- und Bearbeitungsstand der Fläche (z. B. Lage, Nutzungshistorie, durchgeführte Unter-suchungen, Handlungsbedarf) erhalten.
Solche ausführlichen Auskünfte zu altlastverdächtigen Flächen oder Altlasten können Eigentümer und Eigentümerinnen der fraglichen Grundstücke beantragen. Ist der Antragstellende nicht Eigentümer des angefragten Grundstücks, bedarf es für detaillierte Auskünfte einer Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin.
Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlasten-kataster sind gebührenfrei.
Für ausführliche schriftliche Auskünfte zu altlastverdächtigen Flächen oder Altlasten werden entsprechend dem Bearbeitungsaufwand Gebühren erhoben.