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Streuobstförderung

Streuobstwiesen sind Lebensräume für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine wichtige Funktion in der Biotop-Vernetzung. Sie prägen durch ihr reizvolles Erscheinungsbild auch die Landschaft unserer Region. In den letzten Jahrzehnten sind die Streuobstbestände stark zurückgegangen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Diese wertvollen Lebensräume verschwinden allmählich, weil es nicht genügend Möglichkeiten der Wertschöpfung gibt, der Pflegeaufwand hoch ist, Fachwissen fehlt oder der Siedlungsdruck an den Ortsrandlagen zunimmt.

Wenn Sie Streuobstwiesen umwandeln wollen, also Streuobstbestände entfernen möchten, brauchen Sie nach § 33a Naturschutzgesetz eine Genehmigung. Bitte wenden Sie sich an das Bau- und Umweltamt. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Durch Verbote allein lässt sich dieser Trend allerdings nicht stoppen. Der Landkreis Ravensburg hat sich im Rahmen der kreiseigenen Biodiversitäts-Strategie das Ziel gesetzt, sich gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden aktiv für den Erhalt der Streuobstbestände einzusetzen.

Der Landkreis Ravensburg bietet nicht nur eine regelmäßigen kreisweite Kartierung der Streuobstbestände, die Förderung von Streuobstpädagogik und Zuschüsse an Gemeinden zu Pflanzprojekten an. Er bietet auch gemeinsam mit dem Fachwarteverein für Obst und Gartenbau seit 2018 im Rahmen des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“ eine lukrative Unterstützung für die Pflege überalterter und pflegebedürftiger Streuobstbestände an.

Obstfachwarte/Obstfachwartinnen führen die Schnittmaßnahmen durch. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis.

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