Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
Betreiberinnen und Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) Anhang I 5. BImSchV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.
- Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen Angelegenheiten des Immissionsschutzes
- Hinwirken auf die Einführung von umweltfreundlichen Verfahren und Erzeugnissen und Mitwirkung bei deren Einführung durch Begutachtungen
- Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften des Immissionsschutzes (z.B. durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen, sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen und Pflichten des Immissionsschutzrechts
- jährliche Berichterstattung an den Betreiber über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
Erforderliche Unterlagen
Die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten ist beim Bau- und Umweltamt anzuzeigen. Die Aufgaben des/der Immissionsschutzbeauftragten sind zu benennen.
Wichtige Hinweise
Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.
Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.