Patientenfürsprechende
Patientenfürsprechende vertreten die Interessen psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Im Landkreis Ravensburg sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den betreuenden Einrichtungen. Der Kreistag bestellt sie für jeweils vier Jahre.
Die Patientenfürsprechenden sind für den Bereich der (teil-)stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgung zuständig. Seit Anfang Juli 2021 sind Herr Göppert und seit Juni 2023 Herr Stöckle die Patientenfürsprechenden.
Diese unabhängige Interessensvertretung möchte psychisch kranken Menschen und deren Angehörigen ein niedrigschwelliges, neutrales und kostenfreies Beratungs- und Unterstützungsangebot eröffnen.
Aufgaben der Patientenfürsprechenden
Nach dem Landesplan der Hilfen für psychisch kranke Menschen in Baden-Württemberg (Landespsychiatrieplan Teil B, 2.7 nach § 9 PsychKHG) haben Patientenfürsprechende folgende Aufgaben:
- Interessensvertretung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
- Prüfung von Anregungen und Beschwerden von Personen im Sinne von § 1 Nummer 1 PsychKHG und deren Angehörigen
- Hinwirken auf Problemlösungen in Zusammenarbeit mit den Betroffenen
- Vermittlung (bei Bedarf) zwischen den Betroffenen und der stationären, teilstationären oder ambulanten psychiatrischen Versorgungseinrichtung für psychisch Kranke beziehungsweise dem jeweiligen Arzt/der jeweiligen Ärztin
- Vermittlung an zuständige Behörden bei rechtlichen Fragestellungen
- Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes zur Vorlage bei der Landes-Ombudsstelle
- Zusammenarbeit mit der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle des Landkreises Ravensburg und mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund
Wenn Sie den Patientenfürsprechenden einen Auftrag erteilen, führen diese den Auftrag aus. Für sie gilt eine strenge Schweigepflicht. Die Patientenfürsprechenden nehmen nur dann Kontakt zu den betroffenen Stellen, Personen und/oder Einrichtungen auf, wenn Sie als auftraggebende Person damit einverstanden sind.
Die Patientenfürsprechenden kümmern sich gern um Ihr Anliegen.
Die Zuständigkeitsbereiche der Patientenfürsprechenden
Je nachdem, wo Sie wohnen oder sich aufhalten, ergibt sich, wer für Sie zuständig ist (siehe Karte „Zuständigkeitsbereiche“). Um Ihre persönlichen Anliegen bestmöglich und ganz in Ihrem Sinne zu klären, können Sie auch die Beratung durch den anderen Patientenfürsprechenden bekommen. Überregionale oder allgemeine Anfragen und Anfragen aus der Region Landkreis West beantworten alle Patientenfürsprechenden gleichermaßen
Die regionale Aufteilung der Patientenfürsprechenden
Herr Stöckle übernimmt die „Region Allgäu“ (blau) und Landkreis West (Rot) und Herr Göppert die Bereiche „Landkreis Mitte“ (gelb) und Landkreis West (rot).