Altlasten
„Altlasten“ im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind alte Mülldeponien/ Müllplätze (Altablagerungen) oder ehemalige Industrie- und Gewerbestandorte (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und von denen Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehen.
Im Rahmen der systematischen Altlastenbearbeitung werden vom Landratsamt die altlast-verdächtigen Flächen (Altablagerungen und Altstandorte) erfasst und im Bodenschutz- und Altlastenkataster dokumentiert. Bestehen für eine Fläche aufgrund von Informationen zur früheren Nutzung Anhaltspunkte für eine Altlast, folgen abgestufte Untersuchungsschritte (Orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung). Ergeben die technischen Unter-suchungsmaßnahmen Gefahren für Schutzgüter (z.B. Mensch oder Grundwasser), sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Ziel der Sanierung ist die Beseitigung der Gefahren bzw. der bereits eingetretenen Schäden.