Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.

Leistungen beantragen

Folgende Leistungen sind möglich:
  • Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • sonstige Leistungen (zum Beispiel Schwangerschaftsbekleidung, Säuglingserstausstattung, kostenaufwendige Ernährung, Passbeschaffungskosten)
  • Leistungen in besonderen Fällen (zum Beispiel Bestattungskosten)
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

Diese Leistungen erhalten Sie in Form von Sach- und/oder Geldleistungen.

Erforderliche Unterlagen

Diese Unterlagen legen Sie uns bitte nach Möglichkeit bei einer Antragstellung vor:
  • Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Erklärung zur EU-Staatsangehörigkeit für ukrainische Flüchtlinge
  • Nachweis über Ihren ausländerrechtlichen Status (zum Beispiel Gestattung, Duldung)
  • Nachweise über etwaiges Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie der letzten 3 Monate vor Antragstellung (zum Beispiel Lohnabrechnungen)
  • Nachweise über Vermögen
  • Nachweise zu Unterkunftskosten

Weitere Unterlagen werden wir bei Bedarf bei Ihnen anfordern.

Das Antragsformular mit den dazugehörigen Unterlagen reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein. Die Vordrucke zur Antragstellung finden Sie unter den unten aufgeführten Links.

Kosten

Keine

Wichtige Hinweise

Die zuständige Stelle prüft anhand der vorliegenden Unterlagen, ob ein Leistungsanspruch gegeben ist.

Änderungen in Ihren persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen sind der zuständigen Stelle sowohl im Zuge der Antragstellung als auch bei der Gewährung von Leistungen unverzüglich mitzuteilen.

Die Leistungsberechtigung entfällt in der Regel, wenn Sie
  • aus dem Bundesgebiet ausreisen oder
  • mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt, zum Beispiel bei Erhalt der Flüchtlingseigenschaft oder dem subsidiären Schutzstatus (Vorlage BAMF-Bescheid)

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Amt für Migration und Integration
Standort Ravensburg

Ansprechpartnerin:
Frau Schreck

Tel.: 0751/85-9810
Fax: 0751/85-779805
Mail: mi@rv.de