Aufenthaltsrecht
Unsere Ausländerbehörde befasst sich mit verschiedenen Aufenthaltsrechten. Darunter fällt bereits eine visumsfreie Einreise oder eine Einreise mittels Visum. Hier prüfen wir zudem die längerfristigen Aufenthaltstitel, die daran anknüpfen. Das sind zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Die Botschaften beteiligen die zuständigen Ausländerbehörden ebenfalls regelmäßig in Visumverfahren.
Wichtige Hinweise
Das Aufenthaltsgesetz regelt vorrangig die Prüfung von Aufenthaltstiteln. Bevor wir einen Aufenthaltstitel erteilen können, müssen Sie einen Antrag stellen. Sie müssen auch Nachweise vorlegen, die den Zweck Ihres Aufenthalts begründen. Je nach Einzelfall kann es vorkommen, dass wir zudem noch weitere Unterlagen für die Bearbeitung benötigen.