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Aufenthaltsrecht

Unsere Ausländerbehörde befasst sich mit verschiedenen Aufenthaltsrechten. Darunter fällt bereits eine visumsfreie Einreise oder eine Einreise mittels Visum. Hier prüfen wir zudem die längerfristigen Aufenthaltstitel, die daran anknüpfen. Das sind zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Die Botschaften beteiligen die zuständigen Ausländerbehörden ebenfalls regelmäßig in Visumverfahren.

Wichtige Hinweise

Das Aufenthaltsgesetz regelt vorrangig die Prüfung von Aufenthaltstiteln. Bevor wir einen Aufenthaltstitel erteilen können, müssen Sie einen Antrag stellen. Sie müssen auch Nachweise vorlegen, die den Zweck Ihres Aufenthalts begründen. Je nach Einzelfall kann es vorkommen, dass wir zudem noch weitere Unterlagen für die Bearbeitung benötigen.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Amt für Migration und Integration
Schützenstraße 69
Ravensburg

Frau Schreck
Tel.: 0751 85-9810
Fax: 0751 85-779805
Mail: mi@rv.de