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Beratung zum Prostituiertenschutzgesetz

Seit Juli 2017 gilt bundesweit das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Damit werden erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Betreiber/innen von Prostitutionsstätten und für Prostituierte eingeführt. Personen, die der Prostitution nachgehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung erhalten und ihre Tätigkeit anmelden.

Für Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten / als Prostituierte/r arbeiten, bedeutet dies, dass sie sich anmelden müssen. Um eine Anmeldung als in der Prostitution Tätige/r zu erhalten, müssen Sie:

  1. Ein gesundheitliches Beratungsgespräch im Gesundheitsamt wahrnehmen. Hier erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung. Diese benötigen Sie zwingend für Ihre Anmeldung.
  2. Anschließend ein Anmelde- und Informationsgespräch im Rechts- und Ordnungsamt Sachgebiet Personenstands- und Ordnungsrecht führen. Hier erhalten Sie im Anschluss Ihre Anmeldebescheinigung.
  3. Beide Bescheinigungen sowie Ihren Personalausweis / Pass während der Arbeit stets bei sich tragen.

Gesundheitsberatung

  • Die Beratung führt das Gesundheitsamt im Landratsamt durch. 
  • Hierfür muss ein Termin vereinbart werden.
  • Bitte bringen Sie ihren Personalausweis mit.
  • Das Beratungsgespräch findet einzeln statt und dauert etwa 45 Minuten.
  • Eine medizinische Fachperson erklärt, wie Prostituierte ihre Gesundheit schützen sollten (Krankheiten, Schwangerschaft, Gewalt, Alkohol/Drogen).
  • Es können auch persönliche Fragen zum Thema Gesundheit gestellt werden.
  • Das Gespräch ist vertraulich. Persönliche Informationen werden nicht an andere weitergegeben.
  • Prostituierte unter 21 Jahren müssen alle sechs Monate ein Beratungsgespräch erhalten, Personen ab 21 Jahren mindestens einmal im Jahr.
  • Am Ende des Gespräches wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt.
  • Die Beratung ist gebührenfrei.

Informationsgespräch und Anmeldung

  • Das Anmelde- und Informationsgespräch führt das Rechts- und Ordnungsamt durch.
  • Bei diesem Gespräch wird über wichtige Regelungen zu Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Steuern, Gewerberecht sowie über Hilfsangebote informiert.
  • Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
    2 Passfotos (ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit).
    Personalausweis/Ausweisersatz oder der Reisepass/Passersatz.
    Gesundheits-Beratungsbescheinigung, darf nicht älter als drei Monate sein.
    Personen aus Nicht-EU-Staaten müssen nachweisen, dass sie berechtigt sind, eine selbständige Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung auszuüben. Diesen Nachweis stellt die zuständige Ausländerbehörde aus.
  • Für Personen ab 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren ein Jahr lang.
  • Am Ende des Gespräches wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
  • Die Anmeldung ist gebührenfrei.

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