Baustellensicherheit
Bauarbeiter sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen durch sich ständig verändernde Arbeitsumgebungen, hohe körperliche Beanspruchungen, ungünstige Witterungseinflüsse sowie großen Zeit- und Termindruck.
Der Bauherr trägt eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Er muss ab einer bestimmten Baustellengröße einen Koordinator bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben erarbeiten und das Vorhaben der Arbeitsschutzbehörde ankündigen (Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitsstage und mehr als 20 Beschäftigte, oder Arbeitsumfang mehr als 500 Personentage).
Erforderliche Unterlagen
- Baustellenvorankündigung gemäß §2 Baustellenverordnung