Agrarstruktur
Menschen und insbesondere die Landwirtschaft gestalten und prägen die Landschaft. Für Baumaßnahmen, Aufforstungen und wenn Sie Grundstücke veräußern wollen, finden Sie hier kompetente Ansprechpersonen.
Bauen im Außenbereich
Für viele Bauvorhaben im Außenbereich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, damit diese Bauvorhaben als so genannte privilegierte Bauvorhaben gelten:
- Landwirtschaftlicher Betrieb,
- auf nachhaltige Gewinnerzielung ausgerichtet,
- mit ausreichend landwirtschaftlicher Fläche ausgestattet,
- der Betrieb weist eine fachkundige Betriebsleitung auf; bedarfsgerechtes, zweckmäßiges, verhältnismäßiges Bauvorhaben
- dem Schutz der Agrarstruktur dienlich; unter größtmöglicher Schonung des Außenbereiches (§ 201 Baugesetzbuch, § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch).
Formulare
Aufforstung
Grundstücksverkehr
Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flächen kaufen oder verkaufen, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde. Sie brauchen eine Genehmigung für Eigentumsübertragungen für Grundstücke, auf denen eine Hofstelle ist oder die man land- oder forstwirtschaftlich nutzt und mindestens 1 ha groß sind.
Sie müssen die Genehmigung schriftlich beantragen. Das erfolgt durch einen notariell beurkundeten Vertrag. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, dauert die Bearbeitung bis zu 2 Monate. Wenn Sie das Vorkaufsrecht ausüben, kann es bis zu 3 Monate dauern.
Das ist im baden-württembergischen Agrarstrukturverbesserungsgesetz – ASVG - rechtlich geregelt.