Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören:
- Zuschüsse zum Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte, Hort und Tagespflege,
- Nachhilfeunterricht,
- Lernmaterial
- Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten wie zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule,
- Teilnahme an Tagesausflügen und Klassenfahrten,
- Fahrtkosten für Schüler/innen.
Voraussetzungen
- Bürgergeld
- Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II
- Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag
- oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz.
Ablauf
Fast alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen Sie zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld nach dem SGB II. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag.
Es gibt eine Ausnahme: Für eine zusätzliche Lernförderung (Nachhilfe-Unterricht) benötigen Sie einen gesonderten Antrag.
Die Vordrucke erhalten Sie auch online unter Bildungspaket - Bürgerportal Landkreis Ravensburg (rv.de)
Die Entscheidung des Jobcenters hierzu erhalten Sie in der Regel gesondert, nachdem Sie entsprechende Nachweise vorgelegt haben.
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Kostenlose Beratung auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Russisch
auf der Website : BuT-Beratung.de
oder
per Email: info@but-beratung.de
oder
telefonisch: 030-5771 3004 0
Mitarbeitende der Beratungsstelle unterstützen und beraten Sie rund um das Thema Bildung und Teilhabe.
Die Beratung findet telefonisch, ohne Termin und in den Sprachen Deutsch Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt. Auf der Webseite finden Sie auch schriftliche Infos zu den Leistungen in allen fünf Sprachen.