Arbeitsschutz
Aufgaben des Landkreises
Arbeitsschutz ist der umfassende Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen bei ihrer Arbeit. Dazu zählt es die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen aber auch die Arbeit menschgerecht zu gestalten.
Die Arbeitsschutzbehörde überwacht und berät die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis bei der Erbringung ihrer Für- und Vorsorgepflichten gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Der Arbeitsschutz ist in zwei Schwerpunkte gegliedert:
- Technischer Arbeitsschutz
- Sozialer Arbeitsschutz
Wesentliche Gesetze sind:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz
- Fahrpersonalgesetz
- Gefahrgutbeförderungsgesetz
Unternehmerinnen und Unternehmer können sich zu rechtlichen Fragestellungen des Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung beraten lassen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich, sollten die internen Möglichkeiten über den Betriebsrat oder geäußerte Beschwerden beim Vorgesetzten, keinen Erfolg oder keine Aussicht auf Erfolg haben, vertrauensvoll an uns wenden. Ihre Anonymität wird gewährleistet und wir werden Sie beim Ziel einen sicheren Arbeitsplatz zu erhalten unterstützen.
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten werden zudem Kontrollen mit Themenschwerpunkten oder allgemeine Regelkontrollen durchgeführt.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind der Arbeitsschutzbehörde mitzuteilen. Dazu bitte eine Kopie des ausgefüllten Unfallformulars der Berufsgenossenschaft zusenden.
Formulare
Alle relevanten Informationen können unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de
abgerufen werden
Weitere wichtige Informationen zum Arbeitsschutz finden Sie auch bei den Berufsgenossenschaften:
Regelwerk | DGUV Publikationen