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Güterbeförderung Fahrerbescheinigung

Fahrpersonal, welches im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen eingesetzt wird und das nicht einem Mitglied der Europäischen Union (EU) angehört, benötigt eine Fahrerbescheinigung.

Die Fahrerbescheinigung berechtigt die Fahrer, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmers zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag einer EU-Fahrerbescheinigung
  • Weitere notwendige Unterlagen:
    • die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz (Fotokopie)
    • die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
    • der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz des Fahrpersonals
    • der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
    • Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation nachgewiesen durch:
      Kopie des Führerscheins Vorder- und Rückseite(Alter Führerschein- Eintrag der Schlüsselzahl 95)
      oder durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (neuer Führerschein mit einer eigenständigen Berufskraftfahrer-Qualifizierungskarte)
      Details unter Berufskraftfahrerqualifikation

Kosten

EUR 90,00

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Ravensburg

Frau Marian
Tel.: 0751 85-5216
Fax: 0751 85-775216
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