Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören Zuschüsse...
- zum Mittagessen,
- zu Nachhilfeunterricht
- zum Lernmaterial,
- zur Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten,
- zu Tagesausflügen und Klassenfahrten,
- zu Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler.
Online - Antrag
Sie können hier den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe auch online stellen.
Voraussetzungen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn sie selbst folgende Leistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II),
- Sozialgeld nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
- oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Ablauf
Fast alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen Sie zusammen mit dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Einen zusätzlichen Antrag müssen Sie nur für die Bedarfe für zusätzliche Lernförderung stellen. Die Entscheidung über die Bewilligung erhalten Sie in der Regel gesondert, nachdem Sie entsprechende Nachweise vorgelegt haben.
Im Internet finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales weitere Informationen.