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Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören Zuschüsse...

  • zum Mittagessen,
  • zu Nachhilfeunterricht
  • zum Lernmaterial, 
  • zur Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten, 
  • zu Tagesausflügen und Klassenfahrten, 
  • zu Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler.

Voraussetzungen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn sie selbst folgende Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II),
  • Sozialgeld nach dem SGB II,
  • Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
  • oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Ablauf

Fast alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen Sie zusammen mit dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Einen zusätzlichen Antrag müssen Sie nur für die Bedarfe für zusätzliche Lernförderung stellen. Die Entscheidung über die Bewilligung erhalten Sie in der Regel gesondert, nachdem Sie entsprechende Nachweise vorgelegt haben.

Im Internet finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales weitere Informationen.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

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Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-3306
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