Welche Veränderungen muss ich mitteilen?
Oft wirken sich Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf Ihren Anspruch aus. Das heißt, dass sich Leistungen entweder erhöhen oder verringern. Daher müssen Sie das Jobcenter immer schnell informieren, wenn sich etwas verändert hat.
Voraussetzungen
Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben in Anträgen und in den Anlagen vollständig und richtig sind. Das gilt auch für die Angaben der anderen Mitglieder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als Vertreter/in Ihrer Bedarfsgemeinschaft ist das Ihre Aufgabe.
Ablauf
Sie müssen dem Jobcenter mitteilen, wenn:
- Sie umziehen oder es jetzt mehr oder weniger Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gibt, zum Beispiel bei:
- Eheschließung oder Trennung
- Zuzug eines Partners/einer Partnerin oder Auszug eines Familienmitgliedes
- Geburt eines Kindes,
- Sie eine schulische oder betriebliche Ausbildung oder ein Studium aufnehmen,
- Sie eine Arbeit aufnehmen (dazu braucht man diese Angaben: Beginn, Umfang, Arbeitgeber/in, erster Lohnzufluss oder Arbeitsvertrag),
- Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren,
- Sie den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin wechseln oder eine zusätzliche Beschäftigung aufnehmen,
- sich Ihr Beschäftigungsumfang von versicherungspflichtig auf versicherungsfrei verringert,
- sich Ihr Beschäftigungsumfang von versicherungsfrei auf versicherungspflichtig erhöht,
- sich Namensänderungen ergeben,
- eine Ortsabwesenheit ansteht (siehe auch die Seite Erreichbarkeit und Abwesenheit),
- Sie einen Rentenanspruch haben oder der Rentenanspruch wegfällt,
- Sie die Pflege einer anderen Person übernehmen oder die Pflege entfällt,
- Sie eine medizinische oder berufliche Rehabilitation aufnehmen,
- Sie eine Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufnehmen – dann Wegfall der Leistungen nach dem SGB II.