Betriebsbeauftragte für Abfall bestellen
Für bestimmte Industrie- und Gewerbebetriebe, Deponien oder Krankenhäuser müssen ein oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) bestellt werden. Für welche Anlagen dies im Einzelnen gilt, erfahren Sie in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.
- Kontrolle der anfallenden Abfälle von der Entstehung beziehungsweise Anlieferung bis zur Entsorgung
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
- Erarbeitung und Mitteilung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
- Aufklärung der Mitarbeitenden über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen
- Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte
- Erstellung eines Jahresberichts über die getroffenen und geplanten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entstehung und Entsorgung von Abfällen stehen
- Räume, Einrichtungen und Geräte je nach Bedarf zur Verfügung gestellt und
- die Teilnahme an Schulungen ermöglicht werden.
Die oder der Abfallbeauftragte muss schriftlich bestellt werden. Die Bestellung ist dem Bau- und Umweltamt anzuzeigen.
Mögliche Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Abfallbeauftragten müssen dem Bau- und Umweltamt ebenfalls mitgeteilt werden.
Wichtige Hinweise
Abfallbeauftragte müssen regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre an Fortbildungsveranstaltungen, teilnehmen.