Schwerbehindertenausweis
Sie können soziale Einschränkungen auf Grund von Krankheit, Unfall oder soziale Einschränkungen seit der Geburt als Behinderung amtlich feststellen lassen. Ist eine Behinderung festgestellt, können sie so genannte Nachteilsausgleiche erhalten.
Menschen,
- die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und
- in Deutschland wohnen oder
- sich gewöhnlich hier aufhalten oder
- hier beschäftigt sind,
gelten als schwerbehindert.
Voraussetzungen
Die Behinderung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen.
Von Behinderung spricht man, wenn
- körperliche Funktionen,
- geistige Fähigkeiten
- oder die seelische Gesundheit
länger als sechs Monate von dem Zustand abweichen, der für das jeweilige Lebensalter als typisch gilt. Die Abweichung muss so sein, dass Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Dabei ist es egal, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein darauf an, dass eine Behinderung vorliegt.
Ablauf
Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie können selbst das Verfahren beschleunigen, wenn Sie uns vorhandene aktuelle Arztbriefe und Untersuchungsunterlagen wie zum Beispiel Facharztbriefe und Krankenhausberichte zuschicken.
Die Sachbearbeitung wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus und zieht bei Bedarf auch weitere Befundberichte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei. Das macht die Sachbearbeitung nur dann, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.
Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Feststellungsbescheid. Darin steht die Entscheidung. Sie bekommen den Bescheid auch, wenn der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält:
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte Grad der Behinderung 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Das Landratsamt Ravensburg gibt den Schwerbehindertenausweis als Karte im Bankkartenformat aus.
Erforderliche Unterlagen
Damit das Verfahren schneller geht, sollten Sie Ihrem Antrag Folgendes beilegen:
- Umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Ausfalls der Funktion oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel:
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Kurschlussgutachten
- Röntgenbefunde.
Wir brauchen für den Ausweis ein Farbfoto von Ihnen in Passbildgröße. Das Foto drucken wir dann als digitalisiertes Lichtbild auf.
Achtung: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.
Downloads
- Schwerbehindertenrecht - Erstantrag (PDF,296 KB)
- Ausfüllhinweise und Merkblatt zum Erstantrag (PDF,251 KB)
- Schwerbehindertenrecht - Änderungsantrag (PDF,266 KB)
- Merkblatt zu den Merkzeichen (PDF,86 KB)
- Information - 50 und mehr, G, Gl (PDF,248 KB)
- Information - aG (PDF,231 KB)
- Information - BlHo - Antrag (PDF,75 KB)
- Übersicht über Nachteilausgleiche für schwerbehinderte Menschen (PDF,371 KB)
- Beiblatt mit Wertmarke zur Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel (PDF,422 KB)
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen (PDF,57 KB)
- Schweigepflichtentbindung (PDF,42 KB)