Bundestagswahl 2025
amtliches Endergebnis der Bundestagswahl im Wahlkreis 294 Ravensburg am 23. Februar 2025
Am 27.02.2025 hat der Kreiswahlausschuss das amtliche Endergebnis im Wahlkreis 294 Ravensburg festgestellt.
Zum vom Kreiswahlausschuss festgestellten amtlichen Endergebnis im Wahlkreis 294 Ravensburg gelangen Sie hier.
Anmerkung: Bitte beachten Sie, wie auch in der Rubrik Kreiswahlvorschläge erläutert, dass durch die Einführung der Zweitstimmendeckung die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen hat. Der Gewinn des Direktmandats im Wahlkreis bedeutet ab der Bundestagswahl 2025 somit nicht mehr automatisch auch den Einzug der Person in den Bundestag.
Bitte beachten Sie auch, dass einzelne Städte und Gemeinden des Landkreises Ravensburg dem Wahlkreis 292 Biberach zugeordnet sind. Diese Einzelergebnisse können aber dennoch über das Register Landkreis Ravensburg abgerufen werden.
Öffentliche Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl im Wahlkreis 294 Ravensburg vom 23. Februar 2025
Zur formellen öffentlichen Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl im Wahlkreis 294 Ravensburg gelangen Sie hier (PDF,64 KB) oder über die Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen - Kommunal- und Prüfungsamt. Ebenso wird dort auch die Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses des Wahlkreises 292 Biberach eingestellt.
Allgemeine Informationen
Wahltermin
Der Bundespräsident hat nach der Auflösung des Bundestags mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 nun den 23. Februar 2025 als Wahltermin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt. Aus diesem Grund gelten im Vergleich zum ursprünglich festgesetzten Wahltermin am 28. September 2025 verkürzte Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wahlkreiseinteilung
Zum Wahlkreis 294 Ravensburg gehören die Städte und Gemeinden des Landkreises Ravensburg – mit Ausnahme der Stadt Bad Wurzach und der Gemeinden Aichstetten, Aitrach und Kißlegg. Diese Kommunen sind dem Wahlkreis 292 Biberach zugeordnet. Die genaue Aufteilung können Sie der Wahlkreiskarte entnehmen.
Kreiswahlvorschläge
Das Direktmandat im Wahlkreis (Erststimme) wird auf Grundlage von Kreiswahlvorschlägen vergeben. Bis zur Bundestagswahl 2021 gewann die Person, die die meisten Stimmen erhalten hatte (Mehrheitswahl). Ab der Bundestagswahl 2025 müssen diese Sitze noch zusätzlich durch Zweitstimmen gedeckt sein. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen. Der Gewinn des Direktmandats im Wahlkreis bedeutet ab der Bundestagswahl 2025 somit nicht mehr automatisch auch den Einzug der Person in den Bundestag.
Kreiswahlvorschläge konnten nach der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen von Parteien, Wählergruppen und von einzelnen Wahlberechtigten bis Montag 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden.
Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses im Wahlkreis 294 Ravensburg zur Zulassung der eingegangenen Kreiswahlvorschläge fand am Freitag 24. Januar 2025, ab 13.30 Uhr im Landratsamt Ravensburg, Jobcenter Sauterleutestraße 34, 88250 Weingarten statt und wurde durch Aushang am Gebäude bekannt gemacht. Die Zulassung der Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss erfolgte vorbehaltlich der Zulassung der Landesliste der einreichenden Parteien. Das Zulassungsverfahren auf Landesebene ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Ebenso hat der Landeswahlausschuss sowie der Bundeswahlausschuss über die anhängigen Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung einzelner Wahlvorschläge entschieden.
Zur formellen öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 294 Ravensburg gelangen Sie hier oder über die Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen - Kommunal- und Prüfungsamt. Die öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 292 Biberach, zu dem die Stadt Bad Wurzach und die Gemeinden Aichstetten, Aitrach und Kißlegg gehören, finden Sie hier (PDF,714 KB) und ebenfalls in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen - Kommunal- und Prüfungsamt.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl sind über folgende Links abrufbar:
Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin
Bundestagswahl 2025: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Bundestagswahl 2025 - Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Erreichbarkeit der Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung
Die Kreiswahlleitung für den Bundestagswahlkreis 294 Ravensburg ist beim Landratsamt Ravensburg, Kommunal- und Prüfungsamt, Postanschrift: Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg angesiedelt.
Direkt ist die Geschäftsstelle wie folgt zu erreichen:
Telefon 0751 85 9420, E-Mail Kreiswahlleitung@rv.de