Allgemeines zu Teilhabe und Inklusion
Der Fachbereich Teilhabe und Inklusion und die Kommunale Behindertenbeauftragte tragen gemeinsam dazu bei, dass wir die Ziele der UN-Behindertenrechts-Konvention im Landkreis Ravensburg erreichen.
Zusammen wirken sie auf eine
- gleichberechtigte,
- selbstverständliche
- und uneingeschränkte
Teilhabe von denjenigen Menschen hin, die Unterstützung brauchen.
Teilhabe soll es für diese Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen geben. Dabei ist es egal, welches Alter die Menschen haben.
Die Grundlage für dieses Ziel ist eine bestimmte Betrachtungsweise. In dieser Betrachtungsweise geht man davon aus, dass alle Menschen und ihre persönlichen Fähigkeiten verschieden sind. Aus diesem Grund betrifft das Thema nicht nur Menschen, die Unterstützung brauchen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.
Bei der Sozialplanung entwickeln wir zudem Unterstützungs-Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung weiter. Dazu sind wir im Gespräch mit verschiedenen Akteuren und Akteurinnen. Das bedeutet, dass die Sozialplanung Hilfen für Menschen mit Behinderung entwirft und aufeinander abstimmt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen ein größtmögliches Maß an Teilhabe am täglichen Leben ermöglichen.