Betrieb von Krankentransporten
Sie möchten Krankentransporte betreiben oder Ihren schon genehmigten Krankentransportbetrieb ändern oder erweitern? Dann müssen Sie vor Beginn des Betriebs beziehungsweise der Änderung oder Erweiterung Ihres bestehenden Betriebs eine Genehmigung einholen.
Genehmigungsumfang und -Inhalt
Die Genehmigung gilt
- für die antragstellende Person als Unternehmer
- für den Krankentransport in einem bestimmten Betriebsbereich und
- für das einzelne mit einem amtlichen Kennzeichen versehene Fahrzeug.
- Achtung: Die Genehmigung erhalten Sie für höchstens vier Jahre. Wenn Sie den Betrieb nach Ablauf der Genehmigungsdauer fortführen möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
- Reisepass oder Personalausweis der antragstellenden Person
- Beilage zum Antrag zur Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalbescheinigung u. Zusatzbescheinigung unterschrieben von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberatungsgesellschaft Eigenkapital: Mindestens 2.250,00 € (1.Fahrzeug) und 1.250,00 € je weiteres Fahrzeug
- Angaben über die Zahl; die Art (KOM, Pkw), den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen, den Hersteller, Fahrgestell-Nr. und Sitzplätze der zu verwendenden Fahrzeuge;
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 41 BOKraft
- Eichung/Konformitätsbescheinigung: Wegstreckenzähler und Alarmanlage
- Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit;
- Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; - Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlenden Vorschüssen) zur Unfallversicherung; - Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und ggf. die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Verkehrsleiter);
- Gewerbeanmeldung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- beglaubigte Abschrift der Eintragungen, bei GmbH, außerdem die Gesellschafterliste (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein) Gesellschaftsvertrag; Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person; Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
- Vom Unternehmer (bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft für die geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter und für die juristischen Personen selbst, bei einer Erbengemeinschaft für die Miterben) und dem gesetzlichen Vertreter sowie von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleiter:
- Führungszeugnis mit Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZGR
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 GewO (Diese Auszüge sind unter Angabe der Behördenadresse (s. Antrag) beim zuständigen Pass und Meldeamt zu beantragen. Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.)
- Nachweis der fachlichen Eignung der antragstellenden Person Die geforderte fachliche Eignung kann bei im Rettungsdienstgesetz genannten Rettungsdienstorganisationen grundsätzlich als gegeben angesehen werden. Bei anderen Unternehmen ist eine Eignungsfeststellung nur erforderlich, wenn Sie zum ersten Mal eine Genehmigung beantragen:
- Nachweis einer dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, oder
- Nachweis der bestandenen Prüfung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Nachweis der Prüfung als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter oder
- Nachweis einer mindestens dreijährigen aktiven Tätigkeit im Rettungsdienst als Notfallsanitäter oder -sanitäterin, Rettungsassistent oder -assistentin beziehungsweise Rettungssanitäter oder -sanitäterin
- sonstige Nachweise:
- Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I, aus denen hervorgeht, dass die Krankentransportwagen als solche anerkannt sind
- Nachweise der Hauptuntersuchung der Krankentransportwagen
- Nachweis über die ordnungsgemäße Besetzung der Krankentransportwagen mit zwei geeigneten Personen, wobei mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss
- Nachweis ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse
- möglicherweise Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern. Diese können Sie auch nachreichen.
Hinweis: In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen
Verfahren
Die Genehmigung sollte entweder die Unternehmerin und der Unternehmer oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person persönlich beim zuständigen Stadt- oder Landkreis beantragen. Je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises stehen die Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Zur Beantragung ist es zu empfehlen, den Antrag vorausgefüllt persönlich abzugeben, um gegebenenfalls offene Fragen beantworten zu können. Dabei muss der Antrag folgende Angaben enthalten:
- antragstellende Person
- Betriebsbereich
- Betriebs- und Vorhaltezeiten
- Benennung des Krankentransportwagens ggfs. mit dem amtlichen Kennzeichen beziehungsweise Auflistung der Krankentransportwagen ggfs. mit den amtlichen Kennzeichen
Kosten
Die Genehmigung ist für privaten Antragsstellern gebührenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Höhe der Gebühren.
Hinweis: Träger der freien Wohlfahrtspflege sind nach §10 Abs.4 des Landesgebührengesetzes gebührenbefreit.