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Wunschkennzeichen

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • ein Altkennzeichen (SLG, ÜB oder WG) 
  • zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen während des Zulassungsvorgangs vor Ort beantragen oder sich dieses bereits vorab online aussuchen und reservieren.

Wunschkennzeichen online reservieren

Termin Fahrzeugzulassung vereinbaren

Was wir von Ihnen brauchen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung sowie die Zahlungsbestätigung.

Gebühren

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen während des Zulassungsvorgangs vor Ort beantragen, liegen die Gebühren bei 10,20 Euro.

Wenn Sie eine Vorab-Reservierung online vornehmen (gültig für ein Jahr), liegen die Gebühren bei 12,80 Euro. Die Gebühr für die Vorab-Reservierung beträgt somit 2,60 Euro.

Wichtige Hinweise

Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen und das Kennzeichen später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk und für denselben Fahrzeughalter/dieselbe Fahrzeughalterin verwenden möchten, dann können Sie die Erkennungsnummer gegen eine Gebühr von 2,60 Euro für ein Jahr reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung erneut verwenden.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie die einem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichenkombination nachträglich ändern wollen, kostet das eine zusätzliche Gebühr.
  • Sie können ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes (aber noch nicht zugelassenes) Wunschkennzeichen bei einem Umzug nicht in den neuen Verwaltungsbezirk mitnehmen.
  • Kennzeichen für Elektro-, Oldtimer- und Saisonfahrzeuge benötigen zusätzlich für den Kennbuchstaben und den Betriebszeitraum je eine Stelle Platz. Insgesamt darf ein Kennzeichen inklusive Unterscheidungskennzeichen höchstens acht Stellen (Buchstaben und Zahlen) umfassen.

Als Zulassungsbehörde versuchen wir, Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein (bestimmtes) Wunschkennzeichen.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro KFZ-Zulassung
Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee

Verwaltungsgebäude Leutkirch im Allgäu
Wangener Straße 70
Leutkirch im Allgäu

Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Kreishaus Wangen im Allgäu
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Wangen im Allgäu

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