Soziales Entschädigungsrecht
Leistungen der Sozialen Entschädigung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Personengruppen erhalten:
- Gewaltopfer einschließlich Terroropfer sowie gleichgestellte Personen nach § 14 SGB XIV,
- durch Schutzimpfungen Geschädigte,
- Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
- Geschädigte in Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,
die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
Die Entschädigung soll gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen der Beschädigung oder der Gewalttat ausgleichen und ist im Sozialgesetzbuch - Vierzehntes Buch (SGB XIV) geregelt.
Wir bearbeiten die Leistungen der Sozialen Entschädigung auch für den Landkreis Biberach, für den Bodenseekreis und für den Landkreis Sigmaringen.
Rufen Sie für ein erstes Beratungsgespräch gerne bei uns an, bevor Sie einen Antrag stellen.