Sperrmüll
Unter Sperrmüll versteht man Abfälle aus Privathaushalten, die nach dem Zerkleinern nicht in den Restmüllbehälter passen. Elektrogeräte, Problemstoffe und Abfälle aus Renovierungen und Umbau sind kein Sperrmüll.
Wie Sie Sperrmüll entsorgen können
Wenn Sie eine Menge von maximal 2 m³ und maximal 100 kg abholen lassen oder selbst anliefern möchten, benötigen Sie eine Sperrmüllkarte.
Die Anzahl der Sperrmüllkarten, die Sie erhalten, bemisst sich nach der Anzahl der Restmüllbehälter:
- Für jeden angemeldeten 2-Rad-Restmüllbehälter oder jede genehmigte Sackabfuhr mit 60 l-Säcken erhält der Eigentümer/die Eigentümerin beziehungsweise der Hausverwalter/die Hausverwalterin eine Sperrmüllkarte.
- Für jeden 1.100 l-Restmüllbehälter erhält der Eigentümer/die Eigentümerin beziehungsweise der Hausverwalter/die Hausverwalterin zehn Sperrmüllkarten.
Freikontingent Sperrmüll für gemeinnützige Einrichtungen/Vereine
Wir möchten Abfall vermeiden, indem gespendete Güter einerseits wieder- oder weiterverwendet werden. Das ermöglichen zum Beispiel Gebrauchtwarenkaufhäuser oder Second-Hand-Läden. Manche Güter muss man andererseits erst zur Wiederverwendung vorbereiten. Das machen zum Beispiel Repair-Cafés.
Wir unterstützen deshalb gemeinnützige Einrichtungen und gemeinnützige Vereine bei Ihren Projekten zur Abfallvermeidung. Sie bekommen ein Freikontingent, um Restmüll und Sperrmüll zu entsorgen.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Sie können jährlich bis zum 30. Oktober einen Antrag stellen, der sich dann auf das folgende Jahr bezieht.
- Sie müssen das Projekt benennen.
- Zugekaufte Ware kann man nicht berücksichtigen.