Forstaufsicht
Das Forstamt sorgt für die Einhaltung forstgesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen des Landeswaldgesetzes, wie zum Beispiel Grundpflichten des Waldbesitzers/der Waldbesitzerin bei der Waldbewirtschaftung.
Unter den so genannten Grundpflichten der Waldbesitzer/der Waldbesitzerin versteht das Gesetz die Bewirtschaftung des Waldes zum Wohle der Allgemeinheit insbesondere zur Erhaltung der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz und Erholungswirkungen des Waldes.
Es ist unter anderem zuständig für die Genehmigungen von organisierten Veranstaltungen (zum Beispiel Sport- und Musikveranstaltungen, Orientierungsläufen etc.) und der Kennzeichnung von Rad- und Wanderwegen im Wald.