Landesblindenhilfe
Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen können Landesblindenhilfe bekommen. Sie können damit Nachteile ausgleichen, die sie wegen der Blindheit haben. Die Hilfe erhalten diese Menschen unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
- Volljährige blinde Menschen erhalten 410,00 Euro pro Monat.
- Blinde Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten 205,00 Euro pro Monat.
Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege aus der Pflegeversicherung oder vollstationäre Versorgung bekommen, verringert sich die Landesblindenhilfe.
Voraussetzungen
- blinden Menschen,
- Menschen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge oder beidäugig nicht mehr als 1/50 beträgt,
- Menschen mit gleich zu achtenden schweren Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit.
Zusätzlich gilt in Baden-Württemberg: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.
Ablauf
Sie stellen einen Antrag beim Landratsamt Ravensburg (den Antrag finden Sie auf dieser Seite unter „Erforderliche Unterlagen“).
Die Sachbearbeitung erfasst Ihren Antrag und fordert weitere Unterlagen bei Ihnen an, wenn nötig.
Dann erhält das Gesundheitsamt Ihren Antrag.
Ein Arzt oder eine Ärztin schreibt hierzu eine Stellungnahme.
Schließlich entschiedet die Sachbearbeitung über Ihren Antrag und schickt Ihnen einen endgültigen Bescheid. Darin steht die Entscheidung.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag (PDF,95 KB),
- Ausgefüllte augenfachärztliche Bescheinigung (PDF,76 KB),
- Nachweis über eine Betreuung oder Vollmacht, sofern vorhanden
Downloads
- Merkblatt (PDF,69 KB) zur Gewährung der Landesblindenhilfe
- Informationsblatt gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (PDF,46 KB)