Personalrat
Die Personalvertretung repräsentiert die Gesamtheit der Mitarbeitenden des Landratsamts und vertritt deren Interessen gegenüber der Dienststellenleitung. Der Personalrat setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten des Landratsamtes zusammen. Die Beschäftigten des Landratsamts Ravensburg haben im Juli 2019 für fünf Jahre ihre Personalvertretung gewählt, die sich aus 13 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmergruppe und 4 Vertreterinnen und Vertretern der Beamtengruppe zusammensetzt. Der Personalrat tagt alle 14 Tage. Die Personalvertretung hat aus ihrem Gremium einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin, sowie zwei weitere Mitglieder zum Personalratsvorstand bestimmt. Die Aufgaben des Personalrats ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG). Einige der vielfältigen Aufgaben sind zum Beispiel:
- Überwachung, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und sonstigen Vorschriften durchgeführt und eingehalten werden
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen und die Verhandlung hierüber mit der Dienststellenleitung
- Initiativrecht zur Beantragung von Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten des Landratsamts dienen
- Einsatz für die Gleichbehandlung aller Angehörigen der Dienststelle
- Auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle zum Wohle der Beschäftigten.
Wir sind an den Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt. An welchen Maßnahmen der Dienststelle die Personalvertretung zu beteiligen ist, regelt ebenfalls das LPVG in umfangreichen Katalogen. So kann zum Beispiel ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin nur mit Zustimmung des Personalrats eingestellt werden.