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Naturschutzrechtlicher Ausgleich

Eingriffsregelung

Jeder unvermeidbare Eingriff in Natur und Landschaft (zum Beispiel Bauvorhaben im Außenbereich) ist durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Für die Bewertung von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen haben die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis ein gemeinsames Bewertungsmodell entwickelt. Dieses soll eine einheitliche Anwendung der Eingriffsregelung in allen Planungen und Vorhaben gewährleisten.

Ökokonto

Unter Ökokonto-Maßnahmen sind Ausgleichsmaßnahmen zu verstehen, die freiwillig und „auf Vorrat“ durchgeführt und später zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft eingesetzt werden können. Es wird zwischen dem bauplanungsrechtlichen und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto unterschieden:

  • Das bauplanungsrechtliche Ökokonto ist im Baugesetzbuch geregelt und bezieht sich auf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für künftige Eingriffe durch die Bauleitplanung von Gemeinden. Städte und Gemeinden führen dieses Konto.
  • Im naturschutzrechtlichen Ökokonto kann man vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt durch Baumaßnahmen (zum Beispiel durch Verkehrswegebau, Abbauvorhaben, Baumaßnahmen im unbeplanten Außenbereich) ansparen. Dieses Ökokonto führen die unteren Naturschutzbehörden.

Kompensationsverzeichnis

Das Kompensationsverzeichnis erfasst alle Ausgleichsmaßnahmen und die jeweiligen Eingriffsvorhaben.

Das Kompensationsverzeichnis und das naturschutzrechtliche Ökokonto sind öffentlich einsehbar.

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