Landkreisübergreifender Handwerkerparkausweis
Mit dem landkreisübergreifenden Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes während der Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten – im Zuständigkeitsbereich der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen in bestimmten Bereichen parken:
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne diese zu bedienen, auch über die Höchstparkdauer hinaus
- Im eingeschränkten Halteverbot nach Zeichen 286 StVO
- Im Bereich von Bewohnerparkvorrechten
- In verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen
- In Bereichen von Parkscheibenregelung auch über die Höchstparkdauer hinaus
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie Gewerbeanmeldung
- Kopie Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kopie Handwerkskarte
Kosten
Für die Jahresgenehmigung wird eine Gebühr von 100,- € und pro Folgeausweis 75,- € erhoben.