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Sozial- und Inklusionsamt

Information zur aktuellen Situation für aus der Ukraine geflüchtete Personen

Seit dem 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine bei Bedarf einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII). Die wesentlichen Voraussetzungen für Grundsicherung nach dem SGB XII sind:
 
- Sie haben einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung und
- Sie haben die Altersgrenze für die Grundsicherung nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht.

Sie können hier die Antragsunterlagen herunterladen:

Vereinfachter Antrag Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete (PDF,326 KB)
Wahlrechtserklärung Krankenversicherung (PDF,119 KB)

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an uns: si@rv.de

oder auf dem Postweg:

Landratsamt Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Postfach 19 40
88189 Ravensburg

Sie müssen nicht persönlich in das Sozial- und Inklusionsamt kommen.

Das Sozial- und Inklusionsamt ist eines der größten Ämter im Landratsamt. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um die Belange der Bevölkerung im Landkreis, wenn es um Themen wie Lebensunterhalt, Grundsicherung, Behinderung, Pflege etc. geht. Die Sozialhilfe umfasst außerdem Leistungen, die helfen sollen, schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssituationen zu überwinden. Hierzu ist neben der zentralen Verwaltung eine Vielzahl von Fachleuten im Einsatz.
 
Das Sozial- und Inklusionsamt arbeitet zudem mit einer ganzen Reihe von Einrichtungen und Organisationen zusammen, die die Versorgung mit Sozialleistungen im Landkreis Ravensburg sicherstellen.
 
Neben dieser klassischen kommunalen Aufgabe der Sozialhilfe werden auch staatliche Aufgaben wahrgenommen. Hierzu zählen beispielsweise das Schwerbehindertenrecht, das Soziale Entschädigungsrecht, Wohngeld, BAföG sowie Meister-BAföG (AFBG).

Sachgebiete

Zentrale Dienste

Im Sachgebiet „Zentrale Dienste“ werden alle Querschnittsaufgaben und diejenigen Aufgaben, bei denen keine Sozialraumorientierung möglich ist, gebündelt. Hierzu zählen die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts und die Leistungen der Bildung und Teilhabe für Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfänger/innen.

Landkreis Nord-West, Landkreis Süd-West, Allgäu

Diese Sachgebiete erledigen sozialraumorientiert die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII, der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) inklusive des Teilhabemanagements, des Wohngeldgesetzes, des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), des Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetzes (AFBG), der Landesblindenhilfe und des Betreuungsrechts. Der Standort für die Sachgebiete „Landkreis Nord-West“ und „Landkreis Süd-West“ befindet sich in Ravensburg, Der Standort des Sachgebietes „Allgäu“ befindet sich in Wangen.

Pflegestützpunkte, Schuldenberatung und Schwerbehindertenrecht

Im Sachgebiet "Pflegestützpunkte, Schuldenberatung und Schwerbehindertenrecht" erbringen wir Beratungsleistungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sowie für Menschen in einer finanziellen Notlage. Menschen mit Behinderung können hier die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragen. Sie können auch die daraus folgenden Vergünstigungen (zum Beispiel einen Schwerbehindertenausweis, Parkausweis oder eine Wertmarke) beantragen.

Sozialhilfe - Stadt Ravensburg
Sozialhilfe - Stadt Weingarten

Dienstleistungen

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Amtsleiter
Jörg Urbaniak
Tel.: 0751 85-3110
Fax: 0751 85-773110
Mail: si@rv.de