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Sprengstoff

Das Sprengstoffrecht regelt den Erwerb und Umgang mit:

  • explosionsgefährlichen Stoffen (z.B. für Sprengungen in Steinbrüchen und Gebäuden)
  • Explosivstoffen (z. B. Schwarzpulver für Vorderlader- und Böllerschützen oder NC-Pulver für das Wiederladen von Patronen)
  • pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Silvesterfeuerwerk, Profifeuerwerk oder Airbag- und Gurtstraffereinheiten)

Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird nur Personen erlaubt, die eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis besitzen. Erwerb und Umgang mit bestimmten weniger gefährlichen Stoffen z. B. dem klassischen Silvesterfeuerwerk, sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Die Herstellung und Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen unterliegt ebenfalls den Vorschriften des Sprengstoffrechtes.

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