Kontrollen

Neuerungen bei den Vor-Ort-Kontrollen ab 2024

Neuerungen

Mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab der Förderperiode 2023 ist auch die Einführung des Flächenmonitoringsystems (AMS) als neues von der EU-Kommission gefordertes Instrument verbunden. Damit will man unter anderem prüfen, ob man die in den nationalen Strategieplänen formulierten Umwelt- und Klimaschutzziele erreicht.

Was bedeutet Flächenmonitoring?

Das Flächenmonitoringsystem beinhaltet die ganzjährige Beobachtung der landwirtschaftlichen Flächen, die Sie im Rahmen der Agrarförderung beantragen. Die Basis bilden Satellitenbilder. Dabei nimmt man die gesamten Flächen über Zeitreihen von Satellitenbildern auf (etwa alle 5 Tage) und prüft sie mithilfe von künstlicher Intelligenz, ob sie bestimmte Fördervoraussetzungen, Auflagen und Verpflichtungen einhalten. Das kann die Kontrollen vor Ort teilweise ersetzen.

Was heißt das konkret für die Flächenkontrollen vor Ort?

Mit dem Flächenmonitoringsystem arbeiten wir in einer neuen Form zusammen. Das nützt sowohl Ihnen als auch uns. Wenn die Beobachtungen aus den Satellitendaten keine klare Erkenntnis liefern oder aus Ihrer Sicht fehlerhaft sein, können Sie nun Fotos als Nachweise darüber, wie Sie die Flächen tatsächlich bewirtschaften, über die neue App auf dem Smartphone oder Tablet aufnehmen und einsenden. Wir müssen dann oft nicht mehr vor Ort prüfen. Die Prüfer/innen unseres Landwirtschaftsamtes wählen nur noch bestimmte Flächen zu Kontrolle vor Ort aus und fahren diese an und begutachten sie. Dabei kennen die Prüfenden den oder die Bewirtschafter/in der Fläche nicht. Daher kontrollieren sie die Flächen ohne Ankündigung.

Früher haben wir bei Vor-Ort-Kontrollen ausgewählte Betriebe (im Landkreis Ravensburg ca. 180 Betriebe) auf allen beantragten Flächen hinsichtlich Größe und der daran gekoppelten Auflagen kontrolliert. Wir haben damals die Kontrolle angekündigt. Sie konnten die Kontrolle begleiten. Was wir dabei festgestellt haben, führte gelegentlich dazu, dass wir die Beihilfe kürzen oder sanktionieren mussten. Dies ist in der neuen Förderperiode anders. Sie können jetzt auf Kontrollfeststellungen aus dem Flächenmonitoring oder aus Verwaltungskontrollen bis zum 30. September sanktionsfrei reagieren.

Gibt es noch klassische, betriebsbezogene Kontrollen?

In einigen Bereichen finden noch die klassischen Betriebskontrollen mit Prüfung der Auflagen vor Ort statt.

Konditionalität

Bei den Kontrollen prüfen wir, ob Sie die jeweiligen Anforderungen und Standards, die Konditionalität (ehemals Cross Compliance) betreffend, einhalten. Hier kontrollieren wir die Bereiche Fläche/Umwelt, Tierschutz und Lebensmittel- Futtermittelsicherheit.

Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)

Die Grundanforderungen an die Betriebsführung beinhalten Anforderungen des bestehenden Fachrechts, zum Beispiel Regelungen zur Düngeverordnung und zum Pflanzenschutz und so weiter. Sie gelten für jeden Landwirt und jede Landwirtin. Das gilt unabhängig davon, ob Sie einen Antrag gestellt haben. Diese kontrollieren wir ebenfalls. 

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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