Landschaftspflege
Über das Gemeinsame Antragsverfahren fördert man auch die Landschaftspflege (Pflege oder Extensivierung). Ab 2023 lösen Zuwendungsanträge, die man mit einem Förderbescheid bewilligt, das bisherige System von Landschaftspflegeverträgen ab.
Sollte die Pflege der festgelegten LPR-Verpflichtung aufgrund besonderer Umstände/höherer Gewalt nicht möglich sein, so muss man die Nichtdurchführung der Pflegemaßnahme über das Formular „Meldung höherer Gewalt“ (in FIONA unter „Drucken“ hinterlegt) dem Landwirtschaftsamt anzeigen.
Der Abschluss von Zuwendungsanträgen sowie Änderungen erfolgt über den LEV (Landschaftserhaltungsverband).
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Übernahmevertrag zum LPR-Vertrag
Scheidet der/die bisherige Vertragsnehmer/in aus einem LPR-Vertrag vor Ende der Laufzeit aus, so kann man den entsprechende Vertrag sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten auf einen neuen Vertragsnehmer oder eine neue Vertragsnehmerin übertragen. Hierzu verwenden Sie das Formular „Übernahmevertrag zum LPR-Vertrag“.