Antragsformulare zur Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Es gibt grundsätzlich drei Arten von Aufenthaltstiteln: Zur Einreise das Visum, nach der Einreise die befristete Aufenthaltserlaubnis und nach langjährigem Aufenthalt mit guter Integration die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck (Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug etc). 

Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln bitten wir rechtzeitig vor Ablauf des Visums/ der Aufenthaltserlaubnis per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an uns zu übersenden. Erst wenn alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind kann die abschließende Prüfung durch die Ausländerbehörde erfolgen.

Derzeit ist mit einer wesentlich längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Angesichts der Vielzahl an täglich eingehenden Anfragen und zu bearbeitenden Anträgen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie bekommen auf jeden Fall eine Rückmeldung von uns, wir bitten daher von Mehrfachanfragen und wiederholten Nachrichten zum gleichen Anliegen abzusehen.

Ablauf

Wie stelle ich einen Antrag?

Es gibt zwei Möglichkeiten Ihren Antrag zu stellen:

  1. Formular zum Ausdrucken:
    Dieses Formular können Sie online ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben per Post oder eingescannt per E-Mail zusenden. 
    Sie finden den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hier.

    Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Kreuzen Sie den zutreffenden Grund des Aufenthaltes an. Bitte beachten Sie, dass wir nur persönlich unterschriebene Anträge zur Bearbeitung entgegennehmen können. Wird der Antrag durch eine bevollmächtigte Person gestellt, ist zusätzlich eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. 
  2. Online-Antrag:
    Diese Anträge können Sie online stellen und Sie werden automatisch an das Ausländeramt übermittelt. Hier kommen Sie direkt zum Bürgerportal.

Was benötigen ich?

  • Kopie Ihres Reisepasses (aktueller Reisepass oder falls schon vorhanden neuer gültiger Reisepass)
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Mietvertrag mit Angabe aktueller Miethöhe und Wohnraum, bzw. Kaufvertrag mit Angabe Zins- und Tilgungszahlungen
  • Einkommensnachweise (z. B. Arbeitsvertrag, die letzten 3 Lohnabrechnungen, Arbeitsbescheinigung, Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, Rentenbescheid oder sonstige Einkommensnachweise)
  • ggfs. Eheurkunde mit Legalisationsvermerk bzw. Apostille oder Anerkennung der ausländischen Eheschließung
  • ggfs. vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Das entsprechende Formular der Agentur für Arbeit finden Sie hier.
  • ggfs. Nachweise über Ausbildungs- oder Hochschulabschluss (in Deutschland oder im Ausland mit Anerkennung)
  • ggfs. Integrations- und Sprachnachweise (z.B. Anmelde- /Teilnahmebestätigungen, Zertifikate über Sprachkenntnisse, Abschlusszertifikat Integrationskurs des BAMF)
  • ggfs. Geburtsurkunde
  • ggfs. Schulbescheinigungen bzw. Studienbescheinigungen

Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Eheurkunden, Geburtsurkunden etc.).

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an Aufenthaltszwecken die Auflistung nicht abschließend ist. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Ausländeramt.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Amt für Migration und Integration
Schützenstraße 69
Ravensburg

Frau Schreck
Tel.: 0751 85-9810
Fax: 0751 85-779805
Mail: mi@rv.de