Gewerbeabwasser
Unter Abwasser wird das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie das nach Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Regenwasser verstanden. Es wird zwischen kommunalem Abwasser und Gewerbeabwasser unterschieden.
Gewerbeabwasser kommt aus dem gewerblichen und industriellen Bereich, ist je nach Industriezweig sehr unterschiedlich zusammengesetzt und kann einen hohen Anteil von in kommunalen Kläranlagen schwer abbaubaren Schadstoffen enthalten. Diese Schadstoffe müssen daher in speziell hierfür geeigneten Abwasserbehandlungsanlagen vor einer Einleitung in ein Gewässer oder die Kanalisation entfernt werden. Diesbezügliche Anforderungen sind in der Abwasserverordnung mit 53 branchenspezifischen Anhängen beschrieben.
Neben der Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen gehören auch die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse für gewerbliche Gewässerbenutzungen und die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu den Aufgaben des Bau- und Umweltamtes.