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Weiterbewilligung Bürgergeld

Sie erhalten Leistungen so lange, bis der so genannte Bewilligungszeitraum endet. Wann das ist, steht in Ihrem Bewilligungsbescheid. Wenn Ihr Bewilligungszeitraum endet, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin Bürgergeld bekommen können.

Voraussetzungen

Sie bekommen das Bürgergeld in der Regel 12 Monate lang. Ist die Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch zunächst vorläufig, verkürzt sich der Bewilligungszeitraum auf 6 Monate. Wenn Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiterhin  hilfebedürftig sind, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag (abgekürzt auch: WBA) stellen. Das ist nötig, damit Sie weiterhin Leistungen erhalten können. Das Jobcenter schickt Ihnen die Unterlagen, die Sie dafür brauchen, rechtzeitig vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes zu.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Jobcenter
Verwaltungsgebäude Weingarten
Sauterleutestraße 34
Weingarten

Tel.: 0751 85-8000
Mail: jo@rv.de