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Antragsformulare zur Erteilung einer Verpflichtungserklärung

Damit ein Visum oder Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert wird, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken. Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von 5 Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt der ausländischen Person zu tragen.

Die Erklärung beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch wenn die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch der ausländischen Person beruhen. 

Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten). 

Die Frist von 5 Jahren beginnt mit der Einreise des Ausländers, die Sie durch die Verpflichtungserklärung ermöglichen.

Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigte/r nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.

Welche Stelle zuständig ist

Wenn Sie in Leutkirch, Aichstetten, Aitrach, Weingarten, Ravensburg oder Wangen wohnen, ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Wenn Sie in einer sonstigen Gemeinde des Landkreises Ravensburg wohnen, ist der Landkreis Ravensburg (Landratsamt) zuständig.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit, eine EU-Staatsangehörigkeit oder einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Wenn Sie nur eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung haben, können Sie keine Verpflichtungserklärung abgeben.
  • Sie müssen über eine ausreichende Bonität verfügen. Das prüft die Ausländerbehörde im Einzelfall.

Ablauf

Wie Sie einen Antrag stellen

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie ihren Antrag stellen können:

  1. Formular zum Ausdrucken:
    Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben per Post oder eingescannt per E-Mail zusenden.
    Sie finden den Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung hier. (PDF,69 KB)

    Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Kreuzen Sie den zutreffenden Grund des Aufenthalts an. Bitte beachten Sie, dass wir nur persönlich unterschriebene Anträge bearbeiten.
  2. Online-Antrag:
    Diese Anträge können Sie online stellen. Diese Anträge gelangen online direkt zur Ausländerbehörde. Hier kommen Sie direkt zum Bürgerportal.

Was wir von Ihnen benötigen

  • Kopie des Reisepasses des Gastgebers/der Gastgeberin sowie aller Gäste
  • Verdienstnachweise der letzten 6 Monate des Gastgebers/der Gastgeberin sowie Verdienstnachweise der letzten 3 Monate des Ehegattens/der Ehegattin des Gastgebers/der Gastgeberin
  • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
  • bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen. 
    Sie finden die Bescheinigung des Steuerberaters/der Steuerberaterin hier. (PDF,47 KB)
  • Bei Mieteinnahmen: Mietverträge und die letzten 3 Kontoauszüge mit den Mieteinnahmen

Bitte beachten Sie: Wir können unvollständige Anträge nicht bearbeiten.

Wenn die Ausländerbehörde positiv entscheidet, bekommen Sie einen Termin, damit Sie die Verpflichtungserklärung persönlich abgegeben können.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Amt für Migration und Integration
Schützenstraße 69
Ravensburg

Frau Schreck
Tel.: 0751 85-9810
Fax: 0751 85-779805
Mail: mi@rv.de

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Wichtiger Hinweis

Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde:

Montag-Freitag 
von 09:00-12:00 Uhr