Jugendschutz
Arbeitende Kinder und Jugendliche unterstehen einem besonderen Schutz. Die Voraussetzungen und Anforderungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzgesetz geregelt.
Erteilung von Ausnahmen nach Jugendschutzgesetz
Formulare
- Formulare zur Beschäftigung von Jugendlichen:
Jugendarbeitsschutz - Formulare ( Gewerbeaufsicht > ServiceUndInformation > Formulare ) (baden-wuerttemberg.de)