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Fahrpersonal

In der gewerblichen Personen- und Güterbeförderung gelten über das Arbeitszeitgesetz hinaus weitere Vorschriften in denen Vorgaben zu Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie zu Ruhepausen und Fahrtunterbrechungen geregelt sind.

Die Vorschriften dienen zum einen dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, zum anderen wird dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.

Für die Überwachung der Vorschriften im rollenden Verkehr ist das Bundesamt für Güterfernverkehr und die Polizei zuständig.

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