Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.

Untersuchung von Schlachttieren

Tiere, die geschlachtet werden sollen und deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. Die Untersuchungspflicht gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und andere Einhufer, außerdem für Geflügel, Hasentiere und Farmwild. Bei Schweinen, Einhufern und sonstigen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, ist außerdem eine Trichinenuntersuchung erforderlich.

Für die Schlachtung sind Informationen zur Lebensmittelkette erforderlich. Das entsprechende Formular haben wir für Sie unter Formulare hinterlegt.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-5410
Fax: 0751 85-5405
Mail: vet@rv.de

Außenstelle Leutkirch
Kreishaus Leutkirch im Allgäu
Ottmannshofer Straße 44
Leutkirch im Allgäu

Tel.: 07561 9820-5710
Fax: 07561 9820-5705
Mail: vetlk@rv.de