Untersuchung von Schlachttieren
Tiere, die geschlachtet werden sollen und deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. Die Untersuchungspflicht gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und andere Einhufer, außerdem für Geflügel, Hasentiere und Farmwild. Bei Schweinen, Einhufern und sonstigen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, ist außerdem eine Trichinenuntersuchung erforderlich.
Für die Schlachtung sind Informationen zur Lebensmittelkette erforderlich. Das entsprechende Formular haben wir für Sie unter Formulare hinterlegt.