Rinderhaltung
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Rinderhaltung.
Formulare zur Anmeldung der Rinderhaltung, Informationen zur Tierkennzeichnung und zu den rechtlichen Grundlagen der Rinderhaltung finden Sie im Bereich Veterinärwesen.
HIT Meldung nach Tierarzneimittelgesetz
Seit 1. Januar 2023 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz auch für Milchkühe. Bis 14. Januar 2023 hätten Milchviehhalter/innen die Nutzungsart „Milchrind“ melden müssen. Haben Sie dies bereits erledigt, gilt es weitere Fristen zu beachten.
Bitte melden Sie Ihre Tierbewegungen für das 1. Halbjahr 2024 bis zum 14. Juli 2024.
Eine Anleitung zur Vorgehensweise in HIT finden Sie hier. (PDF,215 KB)
Alle weiteren wichtigen Infos dazu finden Sie hier. (PDF,165 KB)
Änderung bei der Kälberhaltung ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen für die Kälberhaltung sowie den Kälbertransport.
Die Regelungen haben wir für sie in einem Merkblatt (PDF,158 KB) übersichtlich zusammengestellt.