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Taxi

Sie möchten gewerblich Personen mit Taxen befördern? Dafür benötigen Sie eine Taxigenehmigung.

Neubewerberinnen/Neubewerber erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre.

Inhaberinnen/Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten:
  • Betriebspflicht
  • Beförderungspflicht
  • Tarifpflicht

Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung (siehe Antrag und Merkblatt)
  • Beilage zum Antrag zur Leistungsfähigkeit:
    • Eigenkapitalbescheinigung u. Zusatzbescheinigung unterschrieben von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberatungsgesellschaft
    • Eigenkapital: Mindestens 2.250,00€ (1.Fahrzeug) und 1.250,00€ je weiteres Fahrzeug
  • Angaben über die Zahl; die Art (KOM, Pkw), den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen, den Hersteller, Fahrgestell-Nr. und Sitzplätze der zu verwendenden Fahrzeuge;verwendenden Fahrzeuge;
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (das Fahrzeug soll als Taxi eingetragen sein)
  • außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 41 BOKraft
  • Taxameter-Eichung/Konformitätsbescheinigung
  • Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit;
  • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; - Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlenden Vorschüssen) zur Unfallversicherung; - Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Bescheinigung, Dienstzeugnisse oder Prüfzeugnisse des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person zum Nachweis der fachlichen Eignung; - IHK- Fachkundeprüfung oder Bescheinigung
  • Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und ggf. die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Verkehrsleiter);
  • Gewerbeanmeldung
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
Nur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: beglaubigte Abschrift der Eintragungen, bei GmbH, außerdem
  • die Gesellschafterliste (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)
  • Gesellschaftsvertrag;
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person;
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
    • Vom Unternehmer (bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft für die geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter und für die juristischen Personen selbst, bei einer Erbengemeinschaft für die Miterben) und dem gesetzlichen Vertreter
    • sowie von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleiter:
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZGR
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 GewO

(Diese Auszüge sind unter Angabe der Behördenadresse (s. Antrag) beim zuständigen Pass und Meldeamt zu beantragen. Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.)

Kosten

Rahmengebühr für die Genehmigung: EUR 100,00 - 1.465,00

Für Standardfälle beträgt sie
  • für das erste Fahrzeug bei 187,50 Euro,
  • für jedes weitere Fahrzeug bei 50,00 Euro.

Für die Genehmigungsbehörde sind diese Beträge nicht bindend. Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.

Bearbeitungsdauer

Üblicherweise entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über Ihren vollständigen Antrag. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern.

Wichtige Hinweise

Taxen müssen mit einem Fahrpreisanzeiger ("Taxameter") und einer Alarmanlage ausgerüstet sein.

Werbung ist auf allen Karosserieteilen von Taxen zulässig.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Personenbeförderung
Ravensburg

Frau Marian
Tel.: 0751 85-5216
Fax: 0751 85-775210
Mail: A.Marian@rv.de