Wechselkennzeichen
Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder? Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für beide Fahrzeuge
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) für beide Fahrzeuge
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) für beide Fahrzeuge
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für beide Fahrzeuge (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer für beide Fahrzeuge
- Wenn die Fahrzeuge noch zugelassen sind: aktuelle Kennzeichenschilder
- gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Wichtige Hinweise
Sie können die Fahrzeuge nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.
Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden. Es gibt sie auch nicht in grüner Schrift, da Wechselkennzeichen auch bei steuerbefreiten Fahrzeugen mit schwarzer Schrift geprägt werden.
Für beide Fahrzeuge müssen Sie Steuer und Versicherung jeweils für das ganze Jahr zahlen.