Kfz-Zulassung in Vollmacht
Es ist Ihnen nicht möglich, persönlich bei uns vorbeizukommen? Dann können Sie eine andere Person schriftlich dazu bevollmächtigen, Sie bei Ihrem Gang zur Behörde zu vertreten.
Was wir von Ihnen brauchen
Damit wir Ihr Anliegen in Vollmacht bearbeiten können sind folgende wichtige Punkte zu beachten:
- Das unten in der Verlinkung aufgeführte Formular „Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat“ ist vollständig auszufüllen und der vertretungsberechtigten Person mitzugeben. Eine Vollmacht, aus der nicht ersichtlich ist, welche Person bevollmächtigt wird, können wir leider nicht akzeptieren.
- Das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer, welches dem oben verlinkten Formular beigefügt ist, ist nur mit einer originalen Unterschrift des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin gültig. Zum Ausfüllen des Lastschriftmandats vor Ort in der Zulassungsbehörde können Sie niemanden bevollmächtigen.
Achtung: Wird die Kfz-Steuer von einer anderen Person als dem/der Fahrzeughalter/in bezahlt, so ist das SEPA-Lastschriftmandat zwingend von beiden Personen zu unterzeichnen.