Baulandumlegungen
Eine Baulandumlegung ist ein effektives Instrument zur Bodenordnung. Dadurch werden im Bereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb zusammenhängender Ortslagen bebaute und unbebaute Grundstücke neu geordnet.
Ziel ist es, Grundstücke zu bilden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet sind.
Die Durchführung einer Baulandumlegung ist im Baugesetzbuch §45 ff. (BauGB) geregelt.
Voraussetzungen
Die Gemeinde muss (als Umlegungsstelle) die Umlegung in eigener Verantwortung anordnen und durchführen, wenn und sobald diese erforderlich ist, um einen Bebauungsplan zu verwirklichen oder um auf Grund einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Nutzung zu verwirklichen, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig ist.
Ablauf
Die Gemeinde kann ihre Befugnis, die Umlegung durchzuführen, unter anderem auf die Vermessungs- oder Flurbereinigungsbehörde für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebiets übertragen.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt führt dann die gesamte Baulandumlegung durch.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Landesgebührenordnung (LGebO).