Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln im Landkreis Ravensburg auf Grünland

Kreis Ravensburg – Der Landkreis Ravensburg hat die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverordnung mittels Allgemeinverfügung erlassen. Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2022 um zwei Wochen verschoben. Die Sperrzeit beginnt am 15.11.2022 und endet am 14.02.2023. Sie gilt im gesamten Landkreis.

Die Sperrzeitverschiebung gilt nicht:

  • für Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten,
  • für Nitratgebiete nach Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete),
  • für Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Diese Kartierung können Sie hier einsehen.

Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen verbunden, die Sie beachten müssen:

  • Sie dürfen während der Sperrzeitverschiebung nur eine Düngemenge von maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hektar einsetzen.
  • Sie können eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoff-Düngebedarfs durchführen. Das bedeutet, dass Sie nach dem letzten Schnitt beziehungsweise der letzten Beweidung nur dann düngen können, wenn Sie dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung festgestellte gesamte Stickstoff-Düngemenge nicht überschreiten.

Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschriften unberührt. Diese Regelungen müssen Sie beachten. Das gilt auch für die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) in der jeweiligen Fassung.

Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Begründung und weitere Hinweise finden Sie online unter www.rv.de/bekanntmachungen.

Pressedienst Nr. 181
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Friedenstraße 6 
88212 Ravensburg
Ravensburg, den 10.10.2022 
(erstellt am 10. Oktober 2022)

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