Antrag auf Fahrschulerlaubnis
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Die Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Landkreis Ravensburg.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben diejenige Fahrerlaubnis, für welche Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
- Sie waren für mindestens 2 Jahre hauptberuflich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrer/in tätig.
- Sie haben erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
- Sie haben einen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge.
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Was wir von Ihnen brauchen
- Kopie des Fahrlehrerscheins
- Nachweis über mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/in
- Nachweis über fahrschulbetrieblichen Lehrgang
- Erklärung, dass bisher keine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
- Maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angabe der Ausstattung
- Erklärung über vorhandene Lehrmittel
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- Führungszeugnis (direkt über die Behörde)
- Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten.
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bennenung einer handlungsbereichtigten Person der Firma
- Formloser Antrag
- schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen
- maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung