Streuobstwiesen
Streuobstwiesen sind Lebensräume für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine wichtige Funktion in der Biotop-Vernetzung. Sie prägen durch ihr reizvolles Erscheinungsbild auch die Landschaft unserer Region. In den letzten Jahrzehnten sind die Streuobstbestände stark zurückgegangen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Diese wertvollen Lebensräume verschwinden allmählich, weil es nicht genügend Möglichkeiten der Wertschöpfung gibt, der Pflegeaufwand hoch ist, Fachwissen fehlt oder der Siedlungsdruck an den Ortsrandlagen zunimmt.
Wenn Sie Streuobstwiesen für etwas anderes nutzen wollen und dafür entfernen müssen, brauchen Sie eine Genehmigung nach § 33a des Naturschutzgesetzes. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Bau- und Umweltamt stellen. Auf der dieser Seite finden Sie ein Merkblatt mit hilfreichen Tipps für den Antrag. Weitere Informationen bekommen Sie beim Bau- und Umweltamt.
Durch Verbote allein lässt sich dieser Trend allerdings nicht stoppen. Der Landkreis Ravensburg hat sich im Rahmen der kreiseigenen Biodiversitäts-Strategie das Ziel gesetzt, sich gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden aktiv für den Erhalt der Streuobstbestände einzusetzen.
Der Landkreis Ravensburg bietet nicht nur eine regelmäßigen kreisweite Kartierung der Streuobstbestände, die Förderung von Streuobstpädagogik und Zuschüsse an Gemeinden zu Pflanzprojekten an. Er bietet auch gemeinsam mit dem Fachwarteverein für Obst und Gartenbau seit 2018 im Rahmen des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“ eine lukrative Unterstützung für die Pflege überalterter und pflegebedürftiger Streuobstbestände an.
Obstfachwarte/Obstfachwartinnen führen die Schnittmaßnahmen durch. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis.