Verlorene oder gestohlene Kennzeichen
Wenn Sie ein Kennzeichenschild oder beide Kennzeichenschilder verloren haben oder diese gestohlen wurden, müssen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde umkennzeichnen lassen.
Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt und Sie bekommen ein neues
(Wunsch-)Kennzeichen zugeteilt.
Was wir von Ihnen brauchen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Verlusterklärung (PDF,159 KB) des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- Eventuell noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Bei Diebstahl: Sie müssen eine Diebstahlanzeige bei der Polizei erstatten. Die Diebstahlanzeige müssen Sie der Zulassungsbehörde vorlegen.
- Kfz-Zulassung in Vollmacht
- Kfz-Zulassung für Gewerbetreibende
- Kfz-Zulassung für Minderjährige
Gebühren
Die Gebühr liegt bei 31,20 Euro. Es fallen nach Bedarf zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (12,80 Euro mit Reservierung) an.
Dazu kommt gegebenenfalls eine Gebühr in Höhe von 8,90 Euro für den Umtausch des "alten Fahrzeugbriefs" in neue Papiere.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.